COVID-19 - Corona Stabilisierungsprogramm des Landes OÖ (01.04.2020 - 31.12.2020) Link zur Förderung kopieren

Um durch die Covid-19 Krise hervorgerufene Liquiditätsengpässe hintanzuhalten und Arbeitsplätze zu sichern, gewährt das Land OÖ an Klein- und Mittelbetriebe nicht rückzahlbare Zinszuschüsse bis maximal EUR 1.700,00 zu Überbrückungsfinanzierungen, die durch eine Bürgschaft des Landes OÖ („Corona-Bürgschaft“) besichert wurden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
4021 Linz, Bahnhofsplatz 1
(+43 732) 77 20-0
post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/238029.htm

Es fallen für den Förderwerber keine Kosten an und die Auszahlung erfolgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen und Prüfung durch das Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Wirtschaft und Forschung, nach Zustimmung der zuständigen Organe als einmalige nicht rückzahlbare Beihilfe.

Belegkontrolle erfolgt durch das Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Wirtschaft und Forschung.

Rechtsgrundlage

1) Corona-Stabilisierungsprogramm des Landes Oberösterreich 2) Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,25 Mio. Euro

Wirkungsziele

Hintanhaltung von Liquiditätsengpässen infolge der Covid-19 Krise

Referenznummer

1048909