COVID-19 Corona-Familienhärteausgleich Link zur Förderung kopieren

Es ist uns ein Anliegen Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, bestmöglich in dieser schweren Zeit zu unterstützen. Daher stellt das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend 200 Millionen Euro aus dem Familienlastenausgleichsfonds für den Corona-Familienhärteausgleich zur Verfügung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend, Abt. VI/4 - Familienhilfe (Information, Beratung, Förderung, Härteausgleich)
Untere Donaustraße 13-15, 1020 Wien
0800240262

Rechtsgrundlage

Richtlinien für die CORONA (Covid-19)-Hilfe 2020 aus dem Familienhärteausgleich; § 38a Abs. 6 des Familienlastenausgleichsgesetzes Richtlinien für die CORONA (Covid-19)-Hilfe 2021 aus dem Familienhärteausgleich; § 38a Abs. 6 des Familienlastenausgleichsgesetzes

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

200 Mio. Euro

Wirkungsziele

Lasten- und Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten

Referenznummer

1048875