COVID-19 Bundesmuseen Link zur Förderung

Aufgrund der Corona-Krise und der damit verbundenen temporären Schließung der österreichischen Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek (ÖNB) sind diese Einrichtungen in eine schwierige finanzielle Situation geraten, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können. Um den wirtschaftlichen Fortbestand zu sichern und damit die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags weiterhin zu ermöglichen, werden die aufgrund der COVID-19 Krise entstandenen wirtschaftlichen Folgen abgefedert. In Folge werden auch zusätzliche Aufwendungen für die Erfüllung des kulturpolitischen Auftrags gem. Bundesmuseengesetz 2002 vergütet.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
iv9@bmkoes.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesmuseengesetz 2002 i.d.g.F
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

39,639 Mio. Euro

Wirkungsziele

Nachhaltige Absicherung der staatlichen Kultureinrichtungen

Referenznummer

1048800