Zum Einbringen von Projektvorschlägen sind nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen, internationale Organisationen, juristische Personen oder Personengemeinschaften, Lehr- oder Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen, jeweils allein oder in Partnerschaft mit anderen, berechtigt. Die Vergabe von Förderungen an Einzel-/Privatpersonen und an Gebietskörperschaften ist ausgeschlossen.
Grundsätzliche Voraussetzung für die Förderauswahl sind vollständig und sorgfältig ausgefüllte Einreichunterlagen.
Die Gewährung einer Förderung setzt jedenfalls voraus, dass aufgrund der Angaben und Nachweise im Förderansuchen und mangels gegenteiliger Hinweise
- von einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung seitens des Fördernehmers ausgegangen werden kann,
- eine ordnungsgemäße Durchführung der geförderten Leistung durch den Fördernehmer zu erwarten ist, insbesondere aufgrund der vorliegenden fachlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Voraussetzungen,
- kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt und
- keine sonstigen in der Richtlinie vorgesehenen Ausschlussgründe vorliegen.
Die Auswahl der Projekte wird im ÖIF durch eine Fachkommission getroffen. Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand der Qualität der Vorschläge und der budgetären Möglichkeiten.
Die detaillierten Fördervoraussetzungen und Informationen zur Förderabwicklung, zu den förderbaren Kosten und der Kontrolle sind in den Förderrichtlinien Projektförderungen zum Aufruf geregelt.
Mit den geförderten Projekten dürfen keine Gewinne erzielt werden.