Die österreichischen Rückreisenden müssen sich beim Außenministerium registrieren (Reiseregistrierung). Die Reiseregistrierung ist Voraussetzung dafür, dass sich diese für einen Rückholflug anmelden können.
Darüber hinaus muss jeder Rückreisende einen Teil der Kosten für den Rückflug selbst bezahlen.
Für die Fluglinie: Leistungserbringung durch die Fluglinie und Rechnungslegung.