COVID-19: Sonderprämie für 24-Stunden-Betreuungskräfte zur Bewältigung der COVID-19-Krise Link zur Förderung

Den 24-Stunden-Betreuer/innen werden bei Turnusverlängerung jeweils eine einmalige Sonderprämie in der Höhe von max. € 500,- gewährt.

Damit soll eine für die Zeit der Pandemie zeitlich befristete alternative Versorgung von pflege- und betreuungsbedürftigen Personen im Bereich der 24-Stunden-Betreuung sichergestellt werden.

Eine Förderung kann nur auf Antrag gewährt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Förderbetrags.

Die gewährte Förderung gilt als Förderung aus dem durch den Bund dem Land Salzburg zur Verfügung gestellten Zweckzuschuss gemäß Art. 44 des 2. COVID-Gesetzes, BGBl Nr. 16/2020, in Verbindung mit dem Pflegefondsgesetz zur Bewältigung der COVID-19 Krisensituation.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3 - Soziales
Referat 3/06: Zentrale Dienste, Planung und Controlling, Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg
soziales@salzburg.gv.at

Alle belegbaren Tatsachen sind nachzuweisen und werden überprüft.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Salzburg: Sonderprämie für 24-Stunden-Betreuungskräfte zur Bewältigung der COVID-19 Krise

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1048677