Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Den 24-Stunden-Betreuer/innen werden bei Turnusverlängerung jeweils eine einmalige Sonderprämie in der Höhe von max. € 500,- gewährt.
Damit soll eine für die Zeit der Pandemie zeitlich befristete alternative Versorgung von pflege- und betreuungsbedürftigen Personen im Bereich der 24-Stunden-Betreuung sichergestellt werden.
Eine Förderung kann nur auf Antrag gewährt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Förderbetrags.
Die gewährte Förderung gilt als Förderung aus dem durch den Bund dem Land Salzburg zur Verfügung gestellten Zweckzuschuss gemäß Art. 44 des 2. COVID-Gesetzes, BGBl Nr. 16/2020, in Verbindung mit dem Pflegefondsgesetz zur Bewältigung der COVID-19 Krisensituation.