INHOUSE-Schulungen im Pflegebereich Link zur Förderung

Ziel der Förderung ist es, möglichst vielen Mitarbeitenden von anerkannten Einrichtungen der Teilhabe, von Seniorenheimen, Pflegeeinrichtungen und/oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe niederschwellig Weiterbildung vor Ort zu ermöglichen. Die Angebote werden direkt in der Einrichtung organisiert und vor Ort oder online abgehalten.

Genehmigte Interne Schulungsmaßnahmen werden vom Land Salzburg mit 50% der Kosten der Vortragstätigkeit bis zu einer Obergrenze von € 1.200,- pro Schulungstag gefördert.

Dabei gilt:

  • Ein Schulungstag = mind. 6 Stunden (ohne Pausen).
  • Eine Schulungsstunde wird mit max. € 100,- bezuschusst.
  • Nicht gefördert werden Raummieten, Reisekosten, Verpflegung, o.ä.
  • Pro Träger und Jahr werden max. € 3.000,- ausbezahlt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3 - Soziales
Referat 3/06 - Zentrale Dienste, Planung und Controlling
Fischer-v.-Erlachstr. 47
5020 Salzburg
Tel. (0662)8042-3883
weiterbildung.soziales@salzburg.gv.at

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3 - Soziales
Referat 3/06 - Zentrale Dienste, Planung und Controlling
Fischer-v.-Erlachstr. 47
5020 Salzburg
Tel. (0662)8042-3425

Prüfung der unterschriebenen Anwesenheitslisten und der Honorarnoten.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderrichtlinien des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1048669