Ziel der Förderung ist es, möglichst vielen Mitarbeitenden von anerkannten Einrichtungen der Teilhabe, von Seniorenheimen, Pflegeeinrichtungen und/oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe niederschwellig Weiterbildung vor Ort zu ermöglichen. Die Angebote werden direkt in der Einrichtung organisiert und vor Ort oder online abgehalten.
Genehmigte Interne Schulungsmaßnahmen werden vom Land Salzburg mit 50% der Kosten der Vortragstätigkeit bis zu einer Obergrenze von € 1.200,- pro Schulungstag gefördert.
Dabei gilt:
- Ein Schulungstag = mind. 6 Stunden (ohne Pausen).
- Eine Schulungsstunde wird mit max. € 100,- bezuschusst.
- Nicht gefördert werden Raummieten, Reisekosten, Verpflegung, o.ä.
- Pro Träger und Jahr werden max. € 3.000,- ausbezahlt.