Oö. Urlaubsaktion für pflegende Angehörige Link zur Förderung kopieren

Die gegenständliche Förderung beinhaltet einen Zuschuss zu Urlaubskosten für Personen, die pflegebedürftige Angehörige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen. Der Zuschuss beträgt maximal EUR 175,00 für einen Urlaub in Österreich, wenn der Urlaub in Oberösterreich verbracht wird maximal EUR 225,00.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
(+43 732) 7720-15221
so.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/

Die Beantragung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden.

Überprüfung der erforderlichen Beilagen zum Förderantrag:

  • Bescheid über die Feststellung der Pflegestufe
  • Rechnung des Beherbergungsbetriebes inkl. Zahlungsbestätigung
  • Bestätigung der Vertretungsbefugnis (z.B. für Erwachsenenvertretung, Vorsorgevollmacht)

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes OÖ
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,1 Mio. Euro

Wirkungsziele

Attraktivierung der Pflege und Betreuung zu Hause.

Referenznummer

1048578