Start-up-Prämie für die Oö. Wirtschaft (01.01.2020 - 31.12.2020) Link zur Förderung

Gegenstand der Förderung sind nicht rückzahlbare Zuschüsse zu materiellen und immateriellen Investitionen von Klein- und Mittelunternehmen. Darunter fallen insbesondere:

  • Errichtung eines neuen Betriebes
  • Übernahme eines Unternehmens
  • Modernisierung und Erweiterung eines bestehenden Betriebes
  • Maßnahmen im Bereich der Produkt- oder Verfahrensinnovation
  • Maßnahmen zur Erbringung innovativer bzw. qualitativ höherwertiger Dienstleistungen

Ziel der Förderung ist es, die Innovationstätigkeit und das Wachstum von neu gegründeten bzw. übernommenen Unternehmen zu stärken und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit in der schwierigen Anlaufphase von Gründungen und Nachfolgen von JungunternehmerInnen zu erhöhen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
4021 Linz, Bahnhofsplatz 1
(+43 732) 77 20-0
post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/197356.htm

Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)
Walcherstraße 11A
1020 Wien
+ 43 (1) 501 75-0
24h-auskunft@aws.at
https://www.aws.at/

  • Es fallen keine gesonderten Kosten für die Antragstellung an.
  • Die Auszahlung erfolgt durch das Land OÖ, Abteilung Wirtschaft und Forschung, nach Prüfung vollständig vorgelegter Unterlagen und Zustimmung der zuständigen Organe.

Eine Belegkontrolle erfolgt im Nachhinein durch den erp-Fonds.

Rechtsgrundlage

1) Start-up-Prämie für die Oö. Wirtschaft (SPW) 2) Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Schaffung eines Anreizeffektes für Unternehmensgründungen und Übernahmen

Referenznummer

1048560