COVID-19 Zinsenlose Darlehen an Integrative Betriebe Link zur Förderung

Gewährung von zinsenlosen Darlehen aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds an Integrative Betriebe gem. § 11 BEinstG zur Sicherstellung der Liquidität des jeweiligen Integrativen Betriebes im Zusammenhang mit COVID-19.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 Wien
https://www.sozialministerium.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Behinderteneinstellungsgesetz § 10a Abs. 1 c
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - Gelddarlehen

Budgetiertes Volumen

5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen

Referenznummer

1048495