COVID-19 Verwaltungsaufwand der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) Link zur Förderung kopieren

Die COFAG wurde für den Zweck gegründet, Unternehmen, die in Folge der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sind, zu unterstützen. Gesetzliche und vertragliche Grundlagen sehen vor, dass der Bund die COFAG finanziell so auszustatten hat, dass diese jederzeit in der Lage ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Finanzen, Abteilung I/5 Beteiligungen und Liegenschaften
Johannesgasse 5, 1010 Wien

Bundesministerium für Finanzen, Gruppe III/B
Johannesgasse 5, 1010 Wien

Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 5 iVm § 6a Abs. 1 ABBAG-Gesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Sicherung der Werterhaltung bzw. Wertsteigerung und der langfristigen Weiterentwicklung der Beteiligungen des Bundesministeriums für Finanzen.

Referenznummer

1048487