COVID-19 Filmförderung: Programmkinos Link zur Förderung

Aktuell sind viele Kinos in Österreich in ihrem Bestand bedroht. Der Kinobesuch ist aufgrund der Notfallgesetzgebung bis 1. Juli 2020 nicht möglich – den Kinobetreibern, die teilweise schon seit Jahren ums Überleben kämpfen, setzt dieses Verbot wirtschaftlich stark zu. Daher erfolgen zusätzliche Tranchen für bereits geförderte Programmkinos als Reaktion auf deren Einnahmenverluste in Folge der COVID-19-Krise.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
film@bmkoes.gv.at
https://www.bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

keine Kosten

Rechtsgrundlage

Kunstförderungsgesetz 1988
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,45 Mio. Euro

Wirkungsziele

Nachhaltige Verankerung von zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft sowie Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen für Kunstschaffende.

Referenznummer

1048461