Projekteinreichungen für Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen Link zur Förderung

(Anteilige) Personal- und Sachkostenzuschüsse nur für juristische Personen, wie z.B.:

  • Nichtregierungsorganisationen,
  • Vereine,
  • Gemeinnützige Unternehmen,

die ein gemeinnütziges, nicht gewinnorientiertes Projekt durchführen möchten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sektion Frauen und Gleichstellung des zuständigen Bundesministeriums
frauenprojektfoerderung@bka.gv.at

Bundeskanzleramt, Referat Förderkontrolle UG10
foerderkontrolle10@bka.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Siehe Indikatoren im Rahmen der Frauenprojektförderungen 2020 und 2021 unter folgendem Link

Rechtsgrundlage

Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,25 Mio. Euro

Wirkungsziele

Verbesserung der umfassenden Gleichstellung einschließlich der ökonomischen Gleichstellung der Frauen, Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt

Referenznummer

1048446