COVID-19 - Arbeitskräftevermittlungsplattform für die Landwirtschaft "dielebensmittelhelfer.at" Link zur Förderung

Anlässlich der Covid-19 Krise kommt der Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung der heimischen Lebensmittelproduktion besondere Bedeutung zu. Aus diesem Grund unterstützt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus die Plattform www.dielebensmittelhelfer.at.

Die Plattform dient der Bewältigung der situationsbedingten Mangelsituation am Arbeitsmarkt im Sektor Landwirtschaft, inklusive Lebensmittelverarbeitung und -handel, insbesondere weil Arbeitskräfte aus anderen Mitgliedsstaaten bzw. Saisonarbeitskräfte wegen verschärfter Ein- und Ausreiseregelungen einen Arbeitsplatz im Inland nicht einnehmen konnten.

Die Plattform ist ein wichtiges Hilfsmittel zur Erfassung und Vermittlung freiwilliger verfügbarer Arbeitskräfte mit geeigneten Qualifikationen, die österreichischen Landwirtschafts- und Verarbeitungsbetriebe sowie dem Lebensmitteleinzelhandel bereitgestellt werden.

Die Förderung umfasst:

  • einen Zuschuss zu den Kosten für die Programmierung der Plattform
  • einen Zuschuss zu den Kosten für die Einrichtung und zum Betrieb der Vermittlungsplattform.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Abteilung II/8
Stubenring 1
1010 Wien
01 71100 602128
lukas.kaupe@bmlrt.gv.at
http://www.bmlrt.gv.at

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Abteilung II/6
Stubenring 1
1010 Wien
01 71100 602739
gabriele.schermann@bmlrt.gv.at
http://www.bmlrt.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://www.dielebensmittelhelfer.at/

Zugehörige Hotline der AMA unter Tel. 05 03151 99

Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis, gemäß Förderungsvertrag.

Rechtsgrundlage

Verordnung "Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln" (ARR 2014), BGBl. II Nr. 208/2014, sowie Art. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 (De-minimis-Beihilfen)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,224 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte

Referenznummer

1048354