COVID-19 - Förderung des Wechsels von 24-Stunden Betreuungskräften aus Rumänien Link zur Förderung

Die verschärften Grenzbestimmungen während der COVID-19-Pandemie erschweren den regelmäßigen Wechsel der rumänischen 24-Stunden-Betreuungskräfte.

Um die Versorgung von pflege- und betreuungsbedürftigen Personen in Oberösterreich auch während der COVID-19 Pandemie sicherstellen zu können, wurde von der Wirtschaftskammer Oberösterreich unter Einhaltung von besonderen Sicherheitsmaßnahmen eine Zugverbindung von Rumänien nach Österreich (Wien/Schwechat) organisiert.

Vor der Weiterfahrt nach Oberösterreich werden die rumänischen 24-Stunden-Betreuungskräfte in einem angemieteten Hotel einer COVID-19-Testung unterzogen. Nach der Testung erfolgt die Weiterfahrt nach Oberösterreich in Bussen.  

Die Kosten für die COVID-19 Testung und Hotelkosten für eine Übernachtung werden vorerst von der Wirtschaftskammer Oberösterreich übernommen und in weiterer Folge vom Land Oberösterreich gefördert.  

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
(+43 732)7720-15221
so.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Wirtschaftskammer Oberösterreich
Hessenplatz 3,
4020 Linz
05/90909
service@wkooe.at
https://www.wko.at/service/ooe/wirtschaftskammer.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Die Beantragung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden; 
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage aller gemäß Fördervereinbarung einzubringenden Unterlagen.   
  • Prüfung der Kostenaufstellung

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes OÖ idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,094 Mio. Euro

Wirkungsziele

Sicherstellung der Versorgung von pflege- und betreuungsbedürftigen Personen in Oberösterreich
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1048339