Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Um den Strukturwandel im Burgenland entgegenzuwirken und die Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben zu verbessern können für Aussiedlungen im Bereich der Aufschließungen im Zusammenhang mit Elektrifizierungen Unterstützungen gewährt werden.
Die Förderhöhe beträgt 40 Prozent der Netto-Kosten.
Anerkennbare Kosten:
- Baggerarbeiten
- Leitungen (Kabel), Verrohrung
- Kosten für den Netzzutritt
Nicht anrechenbare Kosten:
- Kosten für den Zählerkasten
- Kosten für den Netzbeitritt
- Eigenleistungen
- Zuleitungen für die Wasserversorgung
Förderungswerber können natürliche und juristische Personen, die auf eigene Rechnung einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Burgenland bewirtschaften, sein.