Unterstützung aus Landesmitteln für Kosten der Elektrifizierung im Zuge von Betriebsaussiedlungen Link zur Förderung

Um den Strukturwandel im Burgenland entgegenzuwirken und die Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben zu verbessern können für Aussiedlungen im Bereich der Aufschließungen im Zusammenhang mit Elektrifizierungen Unterstützungen gewährt werden.

Die Förderhöhe beträgt 40 Prozent der Netto-Kosten.

Anerkennbare Kosten:

  •             Baggerarbeiten
  •             Leitungen (Kabel), Verrohrung
  •             Kosten für den Netzzutritt

Nicht anrechenbare Kosten:

  •             Kosten für den Zählerkasten
  •             Kosten für den Netzbeitritt
  •             Eigenleistungen
  •             Zuleitungen für die Wasserversorgung

Förderungswerber können natürliche und juristische Personen, die auf eigene Rechnung einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Burgenland bewirtschaften, sein.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Burgenland
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
post.a4-foerderwesen@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/agrar/foerderungen/landesfoerderungen/

https://www.burgenland.at/themen/agrar/foerderungen/landesfoerderungen/

Ausgaben sind mittels Rechnungen und entsprechenden Zahlungsnachweisen (Kontoauszug) im Original zu belegen. Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Rechtsgrundlage

Bgld. Landwirtschaftsförderungsgesetz 1987, LGBl. Nr. 59/1987 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 38/2015 Richtlinie für die Gewährung einer Unterstützung aus Landesmitteln für Kosten der Elektrifizierung im Zuge von Betriebsaussiedlungen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1048305