Ankaufsprämie für weibliche Zuchtrinder, Zuchtschafe und -ziegen Link zur Förderung kopieren

Gegenstand der Förderung ist der Ankauf weiblicher Zuchtrinder, sowie von Zuchtschafen und -ziegen mit Zuschüssen.

Förderungswerber können natürliche und juristische Personen, die auf eigene Rechnung einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Burgenland bewirtschaften, sein.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4 Ländliche Entwicklung, Agrarwesen und Naturschutz
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
post.a4-foerderwesen@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/agrar/foerderungen/landesfoerderungen/

Belegkontrolle

Rechtsgrundlage

Bgld. Landwirtschaftsförderungsgesetz 1987, LGBl. Nr. 59/1987 Richtlinie für die Gewährung von Ankaufsprämien für weibliche Zuchtrinder, Zuchtschafe und -ziegen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Ziel dieser Förderung ist die Erhaltung und Qualitätsverbesserung der burgenländischen Rinder-, Schaf- und Ziegenzucht und damit verbunden die Sicherung der traditionellen, bäuerlichen Landbewirtschaftung und vor allem

Referenznummer

1048297