Zuschüsse an DienstgeberInnen zur Entgeltfortzahlung bei Großschadens/Bergrettungseinsätzen - KTN Link zur Förderung

Am 03.07.2019 hat der Nationalrat mit Wirksamkeit 01.09.2019 beschlossen, dass Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben sollen, wenn sie als Mitglied einer freiwilligen Einsatzorganisation wegen eines Einsatzes bei einem sogenannten Großschadensereignis bzw. bei Bergrettungseinsätzen an der Diensterfüllung verhindert sind. Gleichzeitig hat der Nationalrat beschlossen, dass die Länder jene Kosten aus dem Katastrophenfonds refundiert bekommen, die ihnen entstehen, wenn sie Dienstgeberinnen und Dienstgeber für den durch den Wegfall dieser Arbeitskraft entstandenen Verlust entschädigen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 3 - Gemeinden und Katastrophenschutz, Unterabteilung Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz und Zivildienst
Rosenegger Straße 20, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
+43 (0) 50536 13072
abt3.katastrophenschutz@ktn.gv.at
http://www.ktn.gv.at/katastrophenschutz

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des BMF zur Zuschussregelung des § 3 Z 3 lit. b Katastrophenfondsgesetz "Zuschüsse an die Länder für Abgeltungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für Entgeltfortzahlungen" sowie die darauf fussende Landesrichtlinie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1048289