Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Durch die besonderen Umstände im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden alle Schulveranstaltungen gem. § 13 SchUG ab dem 11.03.2020 bis Schuljahresende 2019/20 abgesagt. Aufgrund dessen sind Schulen und Erziehungsberechtigte mit Stornokosten konfrontiert, die entweder durch die Absage der Schulveranstaltungen angefallen sind oder von Vertragspartnern geltend gemacht werden bzw. wurden. Um Schulen und Erziehungsberechtigte von diesen Kosten zu entlasten, wurde von der Österreichischen Bundesregierung der COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds ins Leben gerufen. Der Härtefonds übernimmt die anfallenden Stornokosten für abgesagte mehrtätige Schulveranstaltungen gem. § 13 SchUG.