Zusammenhang mit Elementarereignissen, Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges und außerordentlichen Notständen muss vorliegen. Das sind speziell jene Vorhaben, die im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Krise stehen und der Sicherung des Freiwilligenengagements dienen.
Siehe Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement gemäß Abschnitt 6 des Freiwilligengesetzes (FreiwG). Weitere Informationen finden Sie auch unter folgendem Link.
Bei Gewährung sind entsprechende Berichts- und Abrechnungspflichten zu beachten, Details siehe Richtlinien.
- Nachweis der Rechtsform bei juristischen Personen
- Identitätsnachweis des Begünstigten
Detaillierte Auflistung siehe Antragsformular.