COVID-19 Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement Link zur Förderung

Zuwendungen (Geldleistungen) aus dem Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement können für anerkannte Träger oder Freiwilligenorganisationen zur Bewältigung der COVID-19 Krise sowie zur Sicherung des freiwilligen Engagements gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V, Gruppe A, Abteilung 6
Stubenring 1, 1010 Wien
freiwilligenweb@sozialministerium.at

Keine Kosten für Beantragung.

  • Dem BMSGPK ist die widmungsgemäße Verwendung der Zuwendung durch Vorlage von Rechnungen mit den dazugehörigen Zahlungsbestätigungen, die in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der gewährten Zuwendung stehen, nachzuweisen.
  • Das BMSGPK hat das Recht jederzeit die widmungsgemäße Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Bücher und Belege sowie durch Vorortkontrollen zu überprüfen. 

Rechtsgrundlage

Freiwilligengesetz (FreiwG) - StF: BGBl. I Nr. 17/2012, Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement gemäß Abschnitt 6 des Freiwilligengesetzes
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,6 Mio. Euro

Wirkungsziele

Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich.

Referenznummer

1048230