COVID-19 Beschaffung von Schutzausrüstung während der COVID-19-Pandemie
Österreich
Beschaffung von diversen Produkten einer Schutzausrüstung durch die Österreichische Gesundheitskasse und deren Zur-Verfügung-Stellung an gesetzlich definierte freiberuflich oder selbständig tätige Leistungserbringer für die Dauer der durch die WHO ausgerufenen COVID-19-Pandemie. Die Beschaffung folgender Produkte ist vorgesehen: Atemschutzmasken (FFP2 und FFP3 jeweils mit oder ohne Ventil), Einmalschürzen, Schutzmäntel (Schutzkittel) und Schutzoveralls, Gesamt-Gesichtsschutz (Face Shield) und Schutzbrillen, OP-Hauben, OP-Handschuhe, OP-Überschuhe und OP-Gesichtsmasken (Mundschutzmasken gemäß Norm EN 14683), Untersuchungshandschuhe (steril und unsteril), Desinfektionsmittel (Fläche, Hände, Instrumente), Hygiene-Schutzsets. Die Beschaffung erfolgt auf Grundlage des von den jeweiligen gesetzlichen bzw. beruflichen Interessenvertretungen bekannt gegebenen objektiven Bedarfs. Folgende freiberuflich oder selbständig tätige Leistungserbringer sind zum Bezug dieser Produkte berechtigt: (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte Apothekerinnen und Apotheker klinische Psychologinnen und Psychologen und Gesundheitspsychologinnen und -psychologen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten Hebammen Angehörige der medizinisch-technischen Dienste nach dem MTD-Gesetz Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG Heilmasseurinnen und Heilmasseure Hörgeräteakustiker/innen Optiker/innen Bandagistinnen und Bandagisten sowie Schuhmacher/innen für orthopädische Schuheinlagen Personenbetreuer/innen nach dem Hausbetreuungsgesetz, BGBl. I Nr. 33/2007 Sozialarbeiter/innen Personen nach § 3c GuKG (Persönliche Assistenz) Zahntechnikerinnen und Zahntechniker Die Verteilung der angeführten Produkte der Schutzausrüstung an die einzelnen Leistungserbringer/innen erfolgt durch die gesetzlichen bzw. beruflichen Interessenvertretungen. Die Österreichische Gesundheitskasse erhält den Aufwand für die beschafften Produkte und für die notwendige Logistik und Lagerhaltung vom Bund aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds refundiert. Den Patientinnen und Patienten dürfen von den Leistungserbringern keine Zuzahlungen für die Schutzausrüstung abverlangt werden. Die Österreichische Gesundheitskasse erhält den Aufwand für die beschafften Produkte und für die notwendige Logistik und Lagerhaltung vom Bund aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds refundiert.