COVID-19 Abgeltung entgangener Elternbeiträge in elementarpädagogischen Einrichtungen Link zur Förderung kopieren

Durch die Corona-Krise haben private und öffentliche elementarpädagogische Einrichtungen entweder zur Gänze oder auf einen Teil der Elternbeiträge verzichtet, was zu finanziellen Engpässen führt. Das Land Vorarlberg übernimmt 60% der entgangenen Elternbeiträge.

Diese Förderung wird für vier Zeiträume gewährt:

1. von 15.3. bis 31.5.2020

2. von 17.11. bis 6.12.2020

3. von 26.12.2020 bis 17.1.2021

4. von 18.1.2021 bis 7.2.2021

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. IIa Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
05574 511 22105
elementarpaedagogik@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/elementarpaedagogik

60% der entfallenen Elternbeiträge während allen vier Zeiträumen

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2,1 Mio. Euro

Referenznummer

1048180

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