COVID-19 Härtefallfonds für oö. Kulturschaffende Link zur Förderung

Mit dem Härtefallfonds für oberösterreichische Kulturschaffende soll jenen geholfen werden, die durch die von der COVID-19 Pandemie ausgelösten behördlichen Schutzmaßnahmen ihre künstlerische Tätigkeit nicht oder nur eingeschränkt ausüben können und sich deshalb in einer finanziellen Notlage befinden und die keine bzw. eine geringe Unterstützung aus einschlägigen Unterstützungsmaßnahmen des Bundes erhalten (COVID-19 Härtefallfonds des Bundes, der Künstlersozialversicherung,...) oder über nur geringe Einnahmen aufgrund der Maßnahmen zur COVID-19 Bekämpfung verfügen.

Betroffenen KünstlerInnen und Kulturschaffenden kann eine einmalige, nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung zur Bewältigung der Krisensituation zur Verfügung gestellt werden.

Für das Jahr 2020 kann um eine finanzielle Unterstützung für 3 Monate angesucht werden, wenn die Kulturschaffenden eine Absage aus dem COVID-19 Härtefallfonds des Bundes und der Künstlersozialversicherung nachweisen können bzw. dort nicht anspruchsberechtigt sind. Die Höhe der Unterstützung orientiert sich am Richtsatz der Mindestsicherung von 917, 35 Euro/Monat, also insgesamt bis max. 2.752 Euro. Nach budgetärer Verfügbarkeit ist eine Aufzahlung von geringeren Bundesmittel bzw. Einnahmen auf diesen Betrag möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der oö. Landesregierung, Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Kultur
Promenade 37, 4021 Linz
0732 7720 15490
k.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/kultur.htm

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/234485.htm

Rechtsgrundlage

Oö. Kulturförderungsgesetz (Gesetz vom 2.10.1987 über die Förderung der Kultur in Oberösterreich i.d.g.F.), Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF; Beschluss der oö. Landesregierung vom 4.5.2020 und vom 22.6.2020
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1048156