Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Mit dem Härtefallfonds für oberösterreichische Kulturschaffende soll jenen geholfen werden, die durch die von der COVID-19 Pandemie ausgelösten behördlichen Schutzmaßnahmen ihre künstlerische Tätigkeit nicht oder nur eingeschränkt ausüben können und sich deshalb in einer finanziellen Notlage befinden und die keine bzw. eine geringe Unterstützung aus einschlägigen Unterstützungsmaßnahmen des Bundes erhalten (COVID-19 Härtefallfonds des Bundes, der Künstlersozialversicherung,...) oder über nur geringe Einnahmen aufgrund der Maßnahmen zur COVID-19 Bekämpfung verfügen.
Betroffenen KünstlerInnen und Kulturschaffenden kann eine einmalige, nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung zur Bewältigung der Krisensituation zur Verfügung gestellt werden.
Für das Jahr 2020 kann um eine finanzielle Unterstützung für 3 Monate angesucht werden, wenn die Kulturschaffenden eine Absage aus dem COVID-19 Härtefallfonds des Bundes und der Künstlersozialversicherung nachweisen können bzw. dort nicht anspruchsberechtigt sind. Die Höhe der Unterstützung orientiert sich am Richtsatz der Mindestsicherung von 917, 35 Euro/Monat, also insgesamt bis max. 2.752 Euro. Nach budgetärer Verfügbarkeit ist eine Aufzahlung von geringeren Bundesmittel bzw. Einnahmen auf diesen Betrag möglich.