Sonstige Sportförderungen Link zur Förderung kopieren

Es handelt sich hier um Sportförderungen, die den vier Kategorien (Spitzensport, Breitensport, Sportveranstaltungen, Sportstätten/Sportinfrastruktur) nicht direkt zugeordnet, aber jedenfalls aus den Bestimmungen des BSFG 2017 idgF abgeleitet werden können (z.B Wissenschaft und Forschung, Entwicklungszusammenarbeit oder Förderung von Organisationen mit besonderer Aufgabenstellung)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundes-Sport GmbH
1020 Wien, Waschhausgasse 2/2. OG
01 5032344
office@bundes-sport-gmbh.at
https://www.bundes-sport-gmbh.at

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Sektion Sport, Abteilung II/4
1030 Wien, Dampfschiffstraße 4
01 71606-0
https://www.bmkoes.gv.at

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Sektion Sport, Abteilung II/5
1030 Wien, Dampfschiffstraße 4
01 71606-0
https://www.bmkoes.gv.at

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Sektion Sport, Abteilung II/1
1030 Wien, Dampfschiffstraße 4
01 71606-0
https://www.bmkoes.gv.at

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Sektion Sport, Stabsstelle Budgetangelegenheiten
1030 Wien, Dampfschiffstraße 4
01 71606-0
https://www.bmkoes.gv.at

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Sektion Sport, Sektionsleitung
1030 Wien, Dampfschiffstraße 4
01 71606-0
https://www.bmkoes.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Informationen sind der Webseiten des BMKÖS und der BSG zu entnehmen.

Rechtsgrundlage

Bundes-Sportförderungsgesetze 2005, 2013 und 2017 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

derzeit kein Wirkungsziel vorhanden

Referenznummer

1048149