Die Förderung ist insbesondere für folgende Förderbereiche bestimmt:
1. Erhaltung und Entwicklung des flächendeckenden Vereinsnetzwerks des österreichischen Breitensports durch eine professionelle Verbandsorganisation;
2. Vorhaben zur Stärkung des Breitensports, insbesondere:
a.) Programme zur Nachwuchsförderung;
b.) Allgemeine Bewegungsprogramme mit breitensportlicher Ausrichtung;
c.) Allgemeine Bewegungsprogramme zur gesundheitsorientierten Bewegungsförderung;
d.) Maßnahmen zur Stärkung der Verankerung des organisierten Sports in der Schule;
e.) Maßnahmen für mehr Bewegung im Kindergarten- und Volksschulalter;
f.) Strukturverbesserungsprogramme und Innovationsmaßnahmen;
g.) Co-Finanzierungsprojekte mit Fördergebern aus dem Gesundheitssektor;
h.) Maßnahmen im Rahmen der Koordination des bundesweiten Netzwerks zur Bewegungsförderung;
3. Entwicklung und Aufrechterhaltung eines Service- und Dienstleistungsangebots für die Mitgliedsvereine in zumindest folgenden Bereichen:
a.) Aus- und Fortbildung in sportlichen Angelegenheiten und Fragen der Vereinsführung;
b.) Beratungsleistungen in vereinsspezifischen Rechtsfragen, in Finanzierungsfragen zum Beispiel von Sportanlagenbau und -erhaltung, in gewerbe-, haftungs- und versicherungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen und dem Sportbetrieb;
c.) Professionelle Entwicklung und Begleitung von Bewegungs- und Sportprogrammen für alle Altersgruppen mit sport-, bildungs-, gesundheits- und sozialpolitischen Zielsetzungen;
d.) Sonstige Unterstützung, wie bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und bei der für den Vereinsbetrieb notwendigen Infrastruktur;
4. Finanzielle Förderungen und Sachleistungen für die Mitgliedsvereine (Bundes-Vereinszuschüsse) in zumindest folgenden Bereichen:
a.) Einsatz ausgebildeter Trainerinnen/Trainer (Übungsleiterinnen/Übungsleiter, Instruktorinnen/Instruktoren) und Funktionärinnen/Funktionäre im Verein;
b.) Durchführung von Trainingsmaßnahmen;
c.) Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen;
d.) Unterstützung des nationalen Trainings- und Wettkampfbetriebs und/oder Bereitstellung der dafür notwendigen Infrastruktur;
e.) Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten unter besonderer Beachtung von Barrierefreiheit;
f.) Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten.