Bildungspolitische Maßnahmen Elementarbildung Link zur Förderung

Es werden Kosten für bildungspolitische Projekte und Maßnahmen im Bereich der Elementarbildung gefördert, die einen bedeutenden Beitrag zur Entwicklung der Tiroler Bildungslandschaft leisten.

Die Förderung im Rahmen der Elementarbildung hat zum Ziel:

  • den Ausbau der quantitativen und qualitativen Kinderbetreuung in Tirol zu unterstützen
  • die Ausstattung von Kinderbetreuungseinrichtungen zu verbessern
  • Kinder zu fördern und in ihren Fähigkeiten zu stärken
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.

Fördernehmer/innen können sein:

  • Einzelunternehmen
  • Juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16a
6020 Innsbruck
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16a
6020 Innsbruck

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderung kann als nicht rückzahlbarer (verlorener) Einmal- oder Mehrfachzuschuss gewährt werden. Art und Höhe der vom Land geförderten Kosten sind in der jeweiligen Fördervereinbarung festzulegen.

a) Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Vorliegen der beidseitig unterfertigten Fördervereinbarung gemäß der abgeschlossenen Fördervereinbarung.

b) Der/die Fördernehmer/in hat die förderbaren Kosten der Förderstelle gemäß der abgeschlossenen Fördervereinbarung entsprechend nachzuweisen.

c) Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt entsprechend der Durchführung des Vorhabens sowie in der Regel nach Vorlage der entsprechenden Kostenabrechnung (Kostenaufstellung, Rechnungen und Zahlungsbestätigungen im Original und gegebenenfalls Jahresabschlüsse) und des inhaltlichen Berichts. Aliquote Auszahlungen in mehreren
Teilbeträgen sind je nach Projektfortschritt möglich. Der Förderbetrag ist aliquot zu kürzen, wenn die der Fördervereinbarung zugrunde gelegten förderbaren Kosten unterschritten werden, die Fördervoraussetzungen aber weiterhin gegeben sind.

a) Die Prüfung der einzelnen Förderanträge erfolgt nach der Reihenfolge des Einlangens der vollständigen Ansuchen durch die Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Tiroler Landesregierung.

b) Die Förderentscheidung obliegt dem zuständigen Mitglied der Landesregierung oder der Landesregierung.

c) Für die Entscheidung ist der Zeitpunkt des Einlangens des vollständigen Ansuchens maßgeblich.

d) Die Zusage erfolgt nach Maßgabe der budgetären Mittel.

e) Auf die Gewährung der Förderung besteht kein klagbarer Anspruch.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Bildungspolitische Maßnahmen Elementarbildung und Rahmenrichtlinie Elementarbildung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1048024