Extensive Teichwirtschaft Link zur Förderung kopieren

  • Gefördert wird die besonders umweltfreundliche und ressourcenschonende Bewirtschaftung von Karpfenteichen.
  • Die Höhe der Förderung beträgt 300 Euro pro ha förderfähiger Teichfläche und Jahr.

Ziel dieser Maßnahme ist,

  • die Erhaltung und Verbesserung der teichwirtschaftlich genutzten, naturschutzfachlich wertvollen Flächen und Strukturen,
  • die Umsetzung von naturnahen, extensiven und ressourcenschonenden Bewirtschaftungsformen,
  • die Bewahrung einer speziellen, traditionellen vielfältigen Kulturlandschaft sowie
  • die Ausweitung der extensiven Bewirtschaftung von Teichen zur Steigerung der nachhaltigen, qualitativ hochwertigen Karpfenproduktion.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Gewährende Stelle: Amt der Salzburger Landesregierung - Abteilung 4 Lebensgrundlage- und Energie
Fanny von Lehnert Straße 1, 5020

Gewährende Stelle: Amt der Kärnter Landesregierung - Abteilung 8 - Umwelt, Wasser und Naturschutz
Flatschacher Straße 70, 9020 Klagenfurt

Gewährende Stelle: Landwirtschaftskammer Steiermark – Bezirkskammer Deutschlandsberg
Schulgasse 28, 8530 Deutschlandsberg

Gewährende Stelle: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung - Abteilung Landwirtschaftsförderung LF3
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

Gewährende Stelle: Amt der Burgenländischen Landesregierung - Abteilung 4a Agrar- und Veterinärwesen
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt

Gewährende Stelle: Amt der Wiener Landesregierung - Magistratsabteilung 5
Ebendorferstraße 2, 1082 Wien

Auszahlende Stelle für Bundes-, Landes und EU-Mittel: Agrarmarkt Austria
Dresdner Straße 70, 1200 Wien

Gewährende Stelle: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung - Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofsplatz 1, 4021 Linz

Für die Förderung „extensive Teichwirtschaft“ wird eine jährliche Prämie in Höhe von 300 Euro pro ha für die „förderfähige Teichfläche“ gewährt. Die Förderung soll Kosten und Einkommensverluste, die durch die Einhaltung der Auflagen für die extensive und naturnahe Bewirtschaftung der Teiche entstehen, ausgleichen.

Die Kontrolle erfolgt in Form einer Verwaltungskontrolle, einer Vor-Ort-Kontrolle und einer Ex-post-Kontrolle durch die beauftragte Stelle in den Ländern oder durch das Bundesamt für Wasserwirtschaft – Institut Ökologische Station Waldviertel.

Rechtsgrundlage

Die Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Förderung der naturnahen, extensiven Bewirtschaftung von Teichen (Stammfassung GZ BMLFUW-LE.2.1.7/0061-II/6/2015) in der jeweils gültigen Version; Und die darin enthaltenen Rechtsgrundlagen.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2,415 Mio. Euro

Wirkungsziele

Das gegenständliche Leistungsangebot dient insb. der Umsetzung der Ziele der Sonderrichtlinie für eine naturnahe, extensive Bewirtschaftung von Teichen.
Außerdem erfolgen Beiträge zu übergeordneten Zielsetzungen wie z.B. Europa 2020, Gemeinsame Fischereipolitik der Union und Nationaler Strategieplan für Aquakultur.

Referenznummer

1047984