Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Unterstützung von KMU zur Vermeidung existenzbedrohender Liquiditätsengpässe infolge von COVID-19.
Hierfür wurden spezifische Maßnahmenschwerpunkte in die Richtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus für die Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2014-2020 aufgenommen.
Die Förderung besteht in der Übernahme einer Haftung für Überbrückungsfinanzierungen. Bei Überbrückungsfinanzierungen handelt es sich um zusätzliches Fremdkapital zur Finanzierung von Betriebsmitteln, das vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Krisensituation zum Ausgleich von Liquiditätsengpässen, die aufgrund der nicht vorhersehbaren Ausfälle der Umsatzerlöse entstanden sind, dient. Überbrückungsfinanzierungen dürfen nur zur Abdeckung kurzfristiger Verbindlichkeiten für betriebsbedingte Aufwendungen herangezogen werden. Dazu zählt auch eine allfällige Vorfinanzierung von COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfen.