Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
- Ziel der Förderung ist der Ausbau des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes (in Umsetzung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/2019 bis 2021/22, BGBl. I Nr. 103/2018.)
- Gegenstand der Förderung ist die Gewährung von finanziellen Zuschüssen für Investitions-, Personal- und Ausbildungskosten.
Das Land gewährt ErhalterInnen von Kinderbetreuungseinrichtungen für die Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze sowie der Verlängerung der Öffnungszeiten und Verbesserung des Betreuungsschlüssels Zweckzuschüsse. Gefördert werden Investitions- und Personalkosten im Zusammenhang mit institutionellen Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen.
Fördernehmer/Fördernehmerinnen können sein:
- Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen für folgende Maßnahmen
In elementaren Bildungseinrichtungen:
o Investitionskosten zur Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten,
o Investitionskosten zur Erreichung der Barrierefreiheit.
In Kinderkrippen:
o Investitionskosten zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze im Bestand oder durch Zu- bzw. Neubauten, wobei Investitionen für Nebenräume, wie Küche, Garderobe oder Bewegungsraum den Gruppen entsprechend zuzuordnen sind.
o Personalkosten zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels auf 1 : 4 für maximal drei Betriebsjahre.
- Gemeinden bzw. juristische oder natürliche Personen, die nicht Erhalter sind, sofern sie die zu fördernden Räumlichkeiten einem privaten Erhalter auf Dauer zur Verfügung stellen für folgende Maßnahmen
In elementaren Bildungseinrichtungen:
o Investitionskosten zur Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten,
o Investitionskosten zur Erreichung der Barrierefreiheit.
In Kinderkrippen:
o Investitionskosten zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze im Bestand oder durch Zu- bzw. Neubauten, wobei Investitionen für Nebenräume, wie Küche, Garderobe oder Bewegungsraum den Gruppen entsprechend zuzuordnen sind.
o Personalkosten zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels auf 1 : 4 für maximal drei Betriebsjahre.
- Tagesbetreuungsorganisationen für folgende Maßnahmen
Im Zusammenhang mit Tagesmüttern und –vätern:
o Investitionskosten,
o Personalkosten, die den Tagesbetreuungsorganisationen durch die Anstellung zusätzlicher Tagesmütter und –väter entstehen,
o Ausbildungskosten für Tagesmütter und -väter für Ausbildungslehrgänge mit dem Gütesiegel „Ausbildungslehrgang für Tagesmütter und –väter“.