Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Anlässlich der Covid-19 Krise kann beantragt werden, dass für die Entrichtung von Abgaben, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittstaaten anfallen (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, etc.), zinsenpflichtige Zahlungserleichterungen in Form von Stundungen oder Ratenzahlungen gewährt werden.