COVID-19 Förderung der Elternbeiträge für private Kinderbetreuungseinrichtungen Link zur Förderung

  • Ziel ist es, den Elternbeitrag in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen in jenen Fällen zu fördern, in welchen für die Dauer der im Zusammenhang mit der Covid-19 Epidemie verfügten bzw. empfohlenen Maßnahmen eine Betreuung der Kinder nicht möglich ist. Damit sollen Eltern gleichermaßen unterstützt und zugleich die finanzielle Lebensfähigkeit der privaten Kinderbetreuungseinrichtungen gesichert werden.
  • Gegenstand der Förderung ist die Gewährung von finanziellen Zuschüssen für den Entfall von Elternbeiträgen in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen im Zusammenhang mit Covid19-Maßnahmen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
6020 Innsbruck, Meinhardstraße 16
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt wie folgt:

- 50% des zugesagten Betrages mit der schriftlichen Förderzusage,
- 50% des zugesagten Betrages nach Beendigung der eingeschränkten oder nicht möglichen Betreuung und Vorlage folgender Angaben

  • Summe der tatsächlich betreuten Kinder im eingeschränkten Betrieb
  • Summe der tatsächlich eingehobenen Elternbeiträge im einge-schränkten Betrieb)

Auf die Auszahlung besteht kein klagbarer Anspruch. Für die Auszahlung ist der Zeitpunkt der Reihenfolge der vollständigen Unterlagen ausschlaggebend.

Der Förderbetrag ist aliquot zu kürzen, wenn die der Förderzusage zugrunde gelegten förderbaren Kosten unterschritten werden, dieFördervoraussetzungen aber weiterhin gegeben sind.

Rechtsgrundlage

für Tageseltern, Spielgruppen, Kindergruppen gelten folgende Richtlinien: Rahmenrichtlinie Familienförderung und die Richtlinie zur Förderung von Institutionen im Familienbereich und für Kindergärten, Kinderkrippen und Horte gelten folgende Richtlinien: Rahmenrichtlinie Elementarbildung und die Richtlinie betreffend die Förderung der Elternbeiträge für private Kinderbetreuungseinrichtungen

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1047687