COVID-19-Pandemie-Zweckzuschuss für Pflege- und Betreuungsbelastungen d. Länder gem. § 2 Abs 2b PFG Link zur Förderung

Im Rahmen der COVID-19 Pandemie wird den Ländern ein zweckgebundener Zuschuss iHv 150 Mio Euro zur Verfügung gestellt als Beitrag für die Finanzierung von außerordentlichen Belastungen im Rahmen der Pflege und Betreuung und der durch den Wegfall von Betreuungsstrukturen notwendigen Maßnahmen, insbesondere für Ersatzbetreuungseinrichtungen, Clearingstellen sowie außerordentliche Zuwendungen an Betreuungs-, Pflege- und Reinigungspersonal.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Stubenring 1, 1010 Wien

https://www.sozialministerium.at/

Rechtsgrundlage

§ 2 Abs 2b Pflegefondsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - sonstige Geldzuwendungen

Budgetiertes Volumen

150 Mio. Euro

Wirkungsziele

Sicherung und Weiterentwicklung des Pflegevorsorgesystems (insb. Pflegegeld, Pflegekarenzgeld, Förderung der 24-Stunden-Betreuung), um durch eine qualitätsvolle Betreuung und Pflege der betroffenen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und deren Angehörige zu unterstützen.
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1047547