COVID-19 Soforthilfefonds im Bereich Kunst und Kultur Link zur Förderung kopieren

Der Kunst- und Kulturbereich ist durch die aktuelle Corona-Krise (COVID-19) und die damit verbundenen Veranstaltungsabsagen sowie Einnahmenverluste stark betroffen. Die Tiroler Landesregierung hat am 16.03.2020 das „COVID-19 Maßnahmenpaket für den Lebensraum Tirol“ sowie darauf aufbauend am 07.04.2020 einen „COVID-19 Soforthilfefonds“ beschlossen. Gefördert werden Einzelpersonen und Kulturbetriebe, die die Voraussetzungen des Tiroler Kulturfördergesetzes erfüllen und die aufgrund der COVID-19-Krise in ihrer Lebens- und Arbeitssituation bzw. ihrem Bestand unterstützt werden müssen.

Im Zuge dieses Soforthilfefonds werden folgende Maßnahmen gefördert:

Sonderförderungen:

  • Unterstützung von freiberuflichen Künsterinnen und Künstlern aus verschiedenen Kultursparten in Form von Arbeitsstipendien, Atelierförderungen und Ankäufen

Ausfallentschädigungen, Künstlerhilfen:

  • Unterstützung von Kulturbetrieben und Kulturschaffenden, die von den Veranstaltungsverboten besonders betroffen sind und die in ihrer Existenz gefährdet sind (ergänzend zu den Maßnahmen des Bundes)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Kultur
kultur@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.04.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel wird in der Förderzusage festgelegt und kann beispielsweise eine Einnahmen-Ausgaben Aufstellung bzw. einen Jahresabschluss oder die Vorlage von Originalrechnungen beinhalten.

Rechtsgrundlage

Tiroler Kulturförderungsgesetz 2010 (§§ 1-5, 7-9), Rahmenrichtlinie über die Förderung der Kultur in Tirol, COVID-19 / Sonderrichtlinien.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

4,5 Mio. Euro

Referenznummer

1047513