Zuschüsse an DienstgeberInnen zur Entgeltfortzahlung bei Großschadens-/Bergrettungseinsätzen - SBG Link zur Förderung kopieren

  • Dienstgeber/innen erhalten eine Entschädigung, wenn ein Mitarbeiter wegen eines Einsatzes bei einem Großschadensereignis oder Bergrettungseinsatz von der Diensterfüllung verhindert ist.
  • Die Entschädigung beträgt pauschal € 200,- pro Tag und wird dem Land vom Bund refundiert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie, Referat 20407, Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen
Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5010 Salzburg
agrarwirtschaft@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Abgeltung beträgt pauschal € 200,00 pro im Einsatz befindlicher(m) Dienstnehmerin bzw. Dienstnehmer und Tag.

Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Mittel auf das bekannt gegebene Konto nach Vorliegen sämtlicher Nachweise und positiver Beurteilung.

Das Amt der Salzburger Landesregierung behält sich vor, jederzeit stichprobenweise Überprüfungen der Antragsvoraussetzungen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.

Aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erfolgte Auszahlungen werden rückgefordert. Gleiches gilt bei nicht widmungsgemäßer Verwendung der Abgeltung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Salzburg für die Abgeltung von Entgeltfortzahlungen an Dienstgeberinnen und Dienstgeber, Zahl: 20011-RU/2019/294-2019, Katastrophenfondsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1047489