COVID-19 Maßnahmen für Kunst und Kultur Link zur Förderung

Unterstützung und Förderung von niederösterreichischen Leistungsempfängern oder von Leistungsempfängern deren Aktivitäten einen inhaltlichen Bezug zu Niederösterreich haben aus dem Bereich Kunst und Kultur, und von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid19-Pandemie betroffen sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Finanzen (F1)
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kunst und Kultur
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Tel: 02742/9005-1701
post.k1@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

NÖ Kulturförderungsgesetz 1996; Richtlinien für die Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1047414