COVID-19 - OÖ. Härtefonds für Kleinbetriebe Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Kleinunternehmen (im Sinne der EU Definition; bis max. 50 MitarbeiterInnen und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz bis max. 10 Mio. Euro) der gewerblichen Wirtschaft, die ab 16.03.2020 unverschuldet aufgrund der Corona-Krise in eine wirtschaftliche / finanzielle Notlage geraten sind und ihren Unternehmens- oder Filialstandort in Oberösterreich haben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-15121
wi.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Die Beantragung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden; Die Auszahlung erfolgt in einer Rate.

  • Kontrolle bei Gewährung der Förderung
  • Stichprobenkontrolle nach Auszahlung

Rechtsgrundlage

Richtlinie OÖ Härtefonds für Kleinbetriebe; Allgemeine Förderrichtlinien des Landes Oberösterreich
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

15 Mio. Euro

Wirkungsziele

Soforthilfe für Unternehmen, welche durch COVID-19 in Schwierigkeiten gekommen sind und keine Bundesförderungen in Anspruch nehmen können

Referenznummer

1047364