COVID-19 Rückholflüge Link zur Förderung

Rückholung von wegen der COVID 19 - Pandemie verhängter Reisebeschränkungen im Ausland festsitzender Österreicher und Bürger restlicher EU-Mitgliedsstatten bzw. Familienangehöriger von Österreichern.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMEIA - Bürgerservice Abt. IV.1
Minoritenplatz 8
0043-501150-4411
abtiv1@bmeia.gv.at
https://www.bmeia.gv.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Konsulargesetz

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Rückkehr von Österreichern
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1047299