Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Tiroler Unternehmen durch Zinsenzuschüsse zur erleichterten Finanzierung von Krediten, die mit einer Überbrückungsgarantie durch die AWS bzw. der ÖHT besichert werden.
Gefördert werden können „garantiefähige Unternehmen“ gemäß „IX. Schwerpunkt Überbrückungs- und Kreditstundungsgarantien im Zusammenhang mit der „Coronavirus-Krise“ der Richtlinie der AWS „aws-Garantierichtlinie für KMU“ sowie Förderungsnehmer im Rahmen des „Coronavirus-Maßnahmenpaket für den Tourismus“ der ÖHT gemäß „Richtlinie der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus für die Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2014 – 2020 vom 6. August 2014 in der Fassung vom 16. März 2020 gemäß Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz), BGBl. Nr. 432/1996 in der jeweils geltenden Fassung“.
Das Land Tirol übernimmt für die gesamte Laufzeit und für den gesamten Kreditbetrag der Überbrückungsfinanzierung (bei AWS max. € 2,5 Mio; bei der ÖHT max. € 0,5 Mio.) den Zinsendienst bis zur Höhe des garantierten Zinssatzes (max. 1,5 %) und stellt den auf Basis eines Modelltilgungsplanes ermittelten Zinsbetrag als nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss (Zinsenzuschuss) zur Verfügung.