Zuschüsse an DienstgeberInnen zur Entgeltfortzahlung bei Großschadens-/Bergrettungseinsätzen; Wien Link zur Förderung kopieren

DienstgeberInnen erhalten eine Entschädigung für Kosten, die diesen durch eine Entgeltfortzahlung für Mitglieder einer freiwilligen Einsatzorganisation im Rahmen einer Dienstverhinderung auf Grund eines Einsatzes bei einem Großschadensereignis oder einem Bergrettungseinsatz entstehen.

Die Entschädigung beträgt pauschal € 200,- pro Tag und DienstnehmerIn und wird dem Land vom Bund refundiert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Wiener Landesregierung - Finanzwesen (MA 5)
post@ma05.wien.gv.at

Stichprobenkontrolle

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Wien für die Abgeltung von Entgeltfortzahlungen an Dienstgeberinnen und Dienstgeber, Beschluss der Landesregierung vom 15.10.2019; Richtlinie zur Zuschussregelung des § 3 Z 3 lit. b Katastrophenfondsgesetz; § 3 Z 3 lit. b Katastrophenfondsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201/1996 idF BGBl. I Nr. 74/2019
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1047257

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