Förderung von Fahrradabstellanlagen Link zur Förderung

Die Marktgemeinde Gratkorn gewährt für ihr Gemeindegebiet Unternehmen und Institutionen (z.B. Wohnbauträgern, Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen, etc.) einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Errichtung von Fahrradabstellplätzen.

Die Marktgemeinde Gratkorn bezahlt die gegenständliche Förderung nur dann, wenn diese vom Land Steiermark gewährt wurde.

  • Fahrradabstellplätze werden mit 25% der gewährten Förderhöhe des Landes Steiermark, maximal jedoch EUR 200.-, gefördert
  • Fahrradabstellplätze mit einer E-Ladestation für E-Bikes werden mit 25% der gewährten Förderhöhe des Landes Steiermark, maximal jedoch EUR 400.-, gefördert

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Marktgemeinde Gratkorn
Dr.-Karl-Renner-Straße 47
8101 Gratkorn

+43 3124 22201 0
mg.gratkorn@mggratkorn.at
https://www.gratkorn.gv.at/

Allfällig mit der Durchführung der Förderung verbundene Kosten hat die Förderungswerberin*der Förderungswerber zu tragen. Ausgenommen hievon sind Kosten, die der Marktgemeinde Gratkorn aufgrund der Abwicklung der Förderungsansuchen intern entstehen.

Die Marktgemeinde Gratkorn bezahlt die gegenständliche Förderung nur dann, wenn diese vom Land Steiermark gewährt wurde.

Rechtsgrundlage

Gemeinderatsbeschluss
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Die Marktgemeinde Gratkorn bezahlt die gegenständliche Förderung nur dann, wenn diese vom Land Steiermark gewährt wurde.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1047190