Sachförderung Link zur Förderung

Für diverse Beschaffungen von außerordentlichen Betriebsmitteln (z.B: Musikinstrumente, Sportdressen, etc.) kann der Gemeindevorstand auf Antrag eines Vereines eine Förderung beschließen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Marktgemeinde Gratkorn
Dr.-Karl-Renner-Straße 47
8101 Gratkorn

+43 3124 22201 0
mg.gratkorn@mggratkorn.at
https://www.gratkorn.gv.at/

Allfällig mit der Durchführung der Förderung verbundene Kosten hat die Förderungswerberin*der Förderungswerber zu tragen. Ausgenommen hievon sind Kosten, die der Marktgemeinde Gratkorn aufgrund der Abwicklung der Förderungsansuchen intern entstehen.

Als Grundlage für die Förderhöhe hat der Gemeindevorstand die wirtschaftliche Situation des Vereins sowie die Höhe und den Zweck der Anschaffung zu berücksichtigen. Der Gemeindevorstand kann für die Gewährung der Förderung auch Auflagen verlangen, welche innerhalb einer vom Gemeindevorstand zu definierenden Frist zu erfüllen sind.

Rechtsgrundlage

Gemeinderatsbeschluss

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1047182