Eine Jugendsportförderung wird Vereinen gewährt, die sich besonders um die Förderung der Kinder und Jugendlichen - bis zum vollendeten 18. Lebensjahr - in Gratkorn verdient machen und seit mindestens einem Jahr einen geregelten Vereinsbetrieb unterhalten und grundsätzlich allen Gemeindebürger*innen offenstehen.
Jubiläen:
Vereine, die ein 25-jähriges Jubiläum (25, 50, etc.) feiern, können zusätzlich eine einmalige Förderung von bis zu € 5.000,- beantragen. Der Antrag ist in dem, des Jubiläumsjahres vorangehenden Kalenderjahres zu beantragen und an die Durchführung einer Jubiläumsfeier gebunden. Die Jubiläumsförderung wird vom Gemeinderat bzw. Gemeindevorstand beschlossen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Auszahlung dieser Förderung.
Sportliche Erfolge:
Bei über die Bezirksgrenzen hinaus gewonnen Jugendmeisterschaften oder sonstigen wesentlichen Erfolgen eines ihres jugendlichen Mitgliedes über die Bezirksgrenzen hinaus, kann der Sportausschuss bzw. der Gemeinderat eine einmalige Förderung von bis zu € 5.000,- für den Jugendsportverein beschließen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Auszahlung dieser Förderung.