Allgemeine Vereinsförderung Link zur Förderung

Eine allgemeine Vereinsförderung wird Vereinen gewährt, die seit mindestens einem Jahr einen geregelten Vereinsbetrieb unterhalten und grundsätzlich allen Gemeindebürger*innen offenstehen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Marktgemeinde Gratkorn
Dr.-Karl-Renner-Straße 47
8101 Gratkorn

+43 3124 22201 0
mg.gratkorn@mggratkorn.at
https://www.gratkorn.gv.at/

Allfällig mit der Durchführung der Förderung verbundene Kosten hat die Förderungswerberin*der Förderungswerber zu tragen. Ausgenommen hievon sind Kosten, die der Marktgemeinde Gratkorn aufgrund der Abwicklung der Förderungsansuchen intern entstehen.

Berechnungskriterien:

  1. Anzahl der Mitglieder (25 % der Fördersumme)
  2. Aktivität des Vereins (75 % der Fördersumme) wobei folgende Aktivitäten für die Förderungsberechnung herangezogen werden:
  • Eigene Veranstaltungen
  • Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen
  • Gemeindeveranstaltungen

Vereine, deren Vereinssitz laut Vereinsregisterauszug nicht in Gratkorn ist und deren Obfrau bzw. Obmann keinen Hauptwohnsitz in Gratkorn unterhält oder deren für die Förderung relevanten Mitglieder*innen nicht zu einem Drittel den Hauptwohnsitz in Gratkorn haben bekommen eine maximale allgemeine Vereinsförderung von EUR 1.500,- pro Jahr.

Vereine, welche um eine Jugendsportförderung ansuchen, haben keinen Anspruch auf eine allgemeine Vereinsförderung.

Jubiläen:

Vereine, die ein 25-jähriges Jubiläum (25, 50, etc.) feiern, können zusätzlich eine einmalige Förderung von bis zu EUR 5.000,- beantragen. Der Antrag ist in dem, des Jubiläumsjahres vorangehenden Kalenderjahres zu beantragen und an die Durchführung einer Jubiläumsfeier gebunden. Die Jubiläumsförderung wird vom Gemeinderat bzw. Gemeindevorstand beschlossen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Auszahlung dieser Förderung.

Rechtsgrundlage

Gemeinderatsbeschluss

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1047091