IP.Market: Wissenstransfer und Verwertung von Geistigem Eigentum österreichischer KMU (2017-2019) Link zur Förderung kopieren

Das Programm IP Market dient der Analyse, Erarbeitung und Umsetzung einer maßgeschneiderten IP-Fremdverwertung für KMU und technologieentwickelnde Forschungseinrichtungen und ist modulartig aufgebaut. Die drei aufeinander folgenden Module können nicht unabhängig voneinander beantragt werden. Das Förderungsprogramm umfasst folgende Module:

• Modul 1 ist als Potentialanalyse im Bereich IP und Fremdverwertung gestaltet. Die Förderungsnehmerin oder der Förderungsnehmer erhält für neue Technologien oder Innovationen eine fundierte Einschätzung zu Themenbereichen, welche für die Fremdverwertung von besonderem Interesse sind wie beispielsweise: IP-Situation, technischer Reifegrad und Marktpotential. Fremdverwertungsvorhaben mit hohem Potential können nachfolgend Modul 2 in Anspruch nehmen.

• Modul 2 bündelt verschiedene Vermarktungsleistungen über einen längeren Zeitraum. In Modul 2 wird die Förderungsnehmerin oder der Förderungsnehmer über einen genau vordefinierten Zeitabschnitt durch aws-Vermarktungsleistungen oder aws-Beratungsleistungen maßgeschneidert unterstützt, um aussichtsreiche Innovationen und Patente durch Suche nach Verwertungspartnerinnen bzw. Verwertungspartnern und Vermittlung von Lizenzen zu verwerten. Die Betreuung erstreckt sich über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren.

• Modul 3 bietet Zuschüsse für geförderte KMU im Modul 2. Das Förderungsprogramm richtet sich an österreichische KMU, die im Besitz von Technologien und Innovationen sind, die nicht im Unternehmen selbst umgesetzt werden können und geeignet für einen Technologietransfer sind.

Weitere Informationen sind im Programmdokument ersichtlich.  

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Austria Wirschaftsservice
Walcherstraße 11a; 1020 Wien
01-501-75/553
m.lampl@aws.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.11.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Einlangen und Prüfung der Kostenabrechnungen und kann einmalig oder in Teilbeträgen erfolgen. 

Rechtsgrundlage

Folgende Rechtsgrundlage[n] kommt [en] hierbei zur Anwendung: aws-Richtlinie für Förderungen aus Mitteln der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung Förderungsrichtlinie der Austria Wirtschaftsservice GmbH gemäß § 2 Abs. 2 Z 5 Austria Wirtschaftsservice-Gesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

3 Mio. Euro

Wirkungsziele

Nutzbarmachung von nicht verwendeten Technologiepotenzialen

Referenznummer

1047026