Arbeitsplatzförderung Link zur Förderung

Förderung der Kommunalsteuer von 25 % der jährlichen Kommunalabgabe für jeden neu geschaffenen Vollzeitarbeitsplatz. Die Förderung wird ab Antragsstellung für drei Jahre gewährt.

Die Arbeitsplatzförderung erhöht sich um weitere 10 % bei Einstellung von:

  • Personen mit einem mindestens 10%igen Ausmaß an Behinderung, sofern nicht eine Begünstigung nach dem Behinderteneinstellungsgesetz vorliegt
  • Älteren Arbeitnehmerinnen*Arbeitnehmern über dem 50. Lebensjahr
  • Asylberechtigten mit gültiger Arbeitsgenehmigung
  • Arbeitnehmerinnen*Arbeitnehmern mit Hauptwohnsitz in Gratkorn

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Marktgemeinde Gratkorn
Dr.-Karl-Renner-Straße 47
8101 Gratkorn

+43 3124 22201 0
mg.gratkorn@mggratkorn.at
https://www.gratkorn.gv.at/

Allfällig mit der Durchführung der Förderung verbundene Kosten hat die Förderungswerberin*der Förderungswerber zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Kosten, die der Marktgemeinde Gratkorn aufgrund der Abwicklung der Förderungsansuchen intern entstehen.

  • Die Berechnung der förderungswürdigen bezahlten Kommunalabgabe ergibt sich auf Basis der vollzeitäquivalenten Mitarbeiter*innen pro Jahr. Teilzeitarbeitskräfte werden in den entsprechenden Vollzeitäquivalenten berechnet, wobei geringfügig Beschäftigte nicht berücksichtigt werden.
  • Der Anteil der förderfähigen Kommunalabgabe errechnet sich aus dem Quotienten der errechneten Differenz des vollzeitäquivalenten Mitarbeiter*innenhöchststandes der fünf Beobachtungsjahre mit dem vollzeitäquivalenten Mitarbeiter*innenstand des Förderjahres.

Rechtsgrundlage

Gemeinderatsbeschluss

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1046929