Förderung von wissenschaftlichen Untersuchungen gemäß § 7 NÖ Jugendgesetz Link zur Förderung

Finanzielle Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten, die die NÖ Jugend betreffen, durch die Vergabe von Aufträgen über wissenschaftliche Untersuchungen an qualifizierte Personen und Institutionen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
02742/9005-16362
post.gs5@noel.gv.at

Das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5) prüft die zweckmäßige Verwendung der Fördermittel.

Rechtsgrundlage

NÖ Jugendgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1046796