Förderung von wissenschaftlichen Untersuchungen gemäß § 7 NÖ Jugendgesetz

Finanzielle Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten, die die NÖ Jugend betreffen, durch die Vergabe von Aufträgen über wissenschaftliche Untersuchungen an qualifizierte Personen und Institutionen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
02742/9005-16362
post.gs5@noel.gv.at

Das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5) prüft die zweckmäßige Verwendung der Fördermittel.

Rechtsgrundlage

NÖ Jugendgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1046796