Förderung innovativer und modellhafter Jugendaktivitäten Link zur Förderung kopieren

  • Das NÖ Jugendreferat gewährt für innovative und modellhafte Aktivitäten nicht rückzahlbare Zuschüsse.
  • Es werden NÖ Jugendorganisationen, aber auch rechtlich nicht organisierte Gruppen von NÖ Landesbürgern unter 25 Jahren gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales und Generationenförderung
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
02742/9005-16362
post.gs5@noel.gv.at

Das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5) prüft die zweckmäßige Verwendung der Fördermittel.

Rechtsgrundlage

NÖ Jugendgesetz (gemäß §3 NÖ Jugendgesetz)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1046788