Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Das Land NÖ leistet an Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten.
Die NÖ Bildungsförderung-ALT können folgende Personen erhalten:
ArbeitnehmerInnen aus dem Bereich der Privatwirtschaft
- ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
- WiedereinsteigerInnen bis höchstens drei Jahre nach Ende der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind und keine Leistung vom AMS erhalten
- SozialhilfebezieherInnen (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt)
- ArbeitnehmerInnen, die einen Meister- oder Konzessionsprüfungsvorbereitungskurs besuchen und während dieser Zeit arbeitslos/karenziert sind
- ArbeitnehmerInnen, die einen Vorbereitungskurs für die Berufsreifeprüfung bzw. die Studienberechtigungsprüfung besuchen
- ArbeitnehmerInnen, die einen Vorbereitungskurs zum Hauptschulabschluss besuchen
- Öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung, wie z.B. Straßenwärter, Tischler, Elektriker, etc.
Förderungshöhe:
Während eines Zeitraumes von sechs Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 2.640,- als Förderung wie folgt in Anspruch genommen werden:
- 50 % der Kurskosten: ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren und ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
- 80 % der Kurskosten: WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, ArbeitnehmerInnen über 45 Jahre und SozialhilfebezieherInnen