1. Folgende Personengruppen werden gefördert
- ArbeitnehmerInnen mit maximal Pflichtschulabschluss;
- Personen mit maximal Pflichtschulabschuss, die seit mindestens einem Jahr als Ein-Personen-Unternehmen tätig sind;
- ArbeitnehmerInnen mit einem formal nicht anerkannten beruflichen Abschluss im Ausland, die als Hilfskräfte tätig sind.
2. Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens sechs Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
3. Im Vorfeld der Qualifizierungsmaßnahme und vor Antragsstellung muss verpflichtend ein Bildungsplan bei einer anerkannten anbieterneutralen Bildungsberatung erarbeitet werden. (z.B. Netzwerk Bildungsberatung NÖ, Bildungsberatungen von gesetzlichen Interessensvertretungen, Bildungsberatungen mit IBOBB-Zertifizierung). Nähere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link.
4. Die Bildungsmaßnahme muss bei einem/r zertifizierten bzw. anerkannten BildungsträgerIn absolviert werden, der/die mit dem Land Niederösterreich einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat.
5. Die Qualifizierungsmaßnahme muss der berufsbezogenen Aus- oder Weiterbildung dienen. Gefördert werden weiters Prüfungsgebühren und die Nostrifizierung von beruflichen Abschlüssen, die im Ausland erworben wurden.
6. Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist eine mindestens 75%ige Anwesenheit oder ein positiver Prüfungsabschluss erforderlich.
7. Während eines Zeitraumes von drei Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 3.000,- Förderung in Anspruch genommen werden.
Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme und bis spätestens einen Tag vor Kursbeginn erfolgen. Maßgeblich hierfür ist das Datum am Online-Antrag und am Bildungsplan.
1. Der vollständige Antrag besteht aus folgenden Unterlagen:
- Online-Antrag auf „NÖ Weiterbildungsscheck“ (ausgedruckt und unterschrieben)
- Bildungsplan (im Original und unterschrieben)
- Stammdatenblatt für TeilnehmerInnen an Maßnahmen des Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 – 2020 (ESF-Stammdatenblatt; im Original und unterschrieben)
- DienstgeberInnenbestätigung und/oder Beschäftigungsnachweis (bei Ein-Personen-Unternehmen: Gewerbeberechtigung, Firmenbuchauszug, Versicherungsdatenauszug der SVA, etc.)
2. Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme und bis spätestens einen Tag vor Kursbeginn erfolgen. Maßgeblich hierfür ist das Datum am Online-Antrag und am Bildungsplan.
3. Der Online-Antrag ist auszudrucken, zu unterschreiben und gemeinsam mit dem ebenfalls vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme ausgearbeiteten und unterschriebenen Bildungsplan im Original an das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Arbeitsmarkt, “NÖ Weiterbildungsscheck”, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, per Post oder über Abgabe in einer niederösterreichischen Bezirkshauptmannschaft zu übermitteln.
4. Eine DienstgeberInnenbestätigung und/oder ein Beschäftigungsnachweis (z.B. Versicherungsdatenauszug, aktueller Einkommensnachweis; bei Ein-Personen-Unternehmen: Gewerbeberechtigung, Firmenbuchauszug, Versicherungsdatenauszug der SVA, etc.), sowie das ESF-Stammdatenblatt sind dem Antrag jedenfalls unaufgefordert beizulegen. Diese können allenfalls bis spätestens zwei Wochen nach Antragsstellung nachgereicht werden. Eine Förderzusage erfolgt nach Übermittlung der vollständigen Antragsunterlagen und nach erfolgter positiver Prüfung.
5. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller erklärt sich zur Teilnahme an einem ESF-kofinanzierten Projekt bereit.